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| "Die Siedler" kommen als kostenloses Browser-Game |
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"Die Siedler" kommen als kostenloses Browser-Game,
PC-Spiele Der Spiele-Hersteller Ubisoft kündigte heute "Die Siedler Online" an. Dabei wird die beliebte Spieleserie ins Netz verlegt, wo sie kostenlos im Browser genutzt werden kann.
Im Herbst 2010 soll die deutschsprachige Version fertig sein. Schon vorab gibt es die Möglichkeit, sich an dem geschlossenen Betatest zu beteiligen. Für diese können sich Interessenten ab sofort bewerben. Bis zu 10.000 Spieler sollen dabei schrittweise teilnehmen.
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"Ich denke, wir haben es geschafft uns von den herkömmlichen eher statischen Konzepten traditioneller Browserspiele abzuheben und machen durch einen angenehmen Spieleinstieg dieses Genre auch für neue Zielgruppen interessant", sagte Odile Limpach, Managing Director Ubisoft-Studio Blue Byte.
Der Spieler errichtet in dem Game wie gewohnt auf einem unbewohnten Land seine erste Siedlung und lässt diese zu einer Stadt wachsen. Davon ausgehend kann man expandieren, bis ein Königreich entsteht. Um dies zu bewerkstelligen muss der Spieler seine Produktionsketten gut miteinander kombinieren und die logistisch günstigsten Wege anlegen.
Im fortschreitenden Spielverlauf werden auch Gilden immer wichtiger, um sich gegen andere Spieler erfolgreich durchsetzen zu können. Abenteuer-Quests verlangen besonders viel Geschick und verschaffen dem Spieler Ruhm, Ehre und besondere Schätze. Die Quests können mit anderen Mitspielern bestritten werden.
http://winfuture.de/news,56996.html
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| Rechtssichere Bürger-E-Post De-Mail: Besonderheiten und Fallstricke |
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Rechtssichere Bürger-E-Post De-Mail: Besonderheiten und Fallstricke
Nach dem Start des De-Mail-Dienstes Anfang 2011 werden 20 Prozent der Bundesbürger in den nächsten 5 Jahren diese Form der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit Behörden und Unternehmen nutzen. 20 Provider werden den Dienst anbieten und die juristisch einwandfreie Identifikation dieser Bürger in Angriff nehmen, die 18,5 Millionen Euro von insgesamt 22,1 Millionen kosten soll. Unter der Annahme, dass 80 Prozent der Behörden in den ersten 5 Jahren an De-Mail teilnehmen, soll die elektronische Bürgerkommunikation helfen, dem Staat 20 bis 40 Millionen Euro Portokosten zu ersparen. Diese Zahlen nennt ein Referentenentwurf (PDF-Datei), der dem Politik-Blog Netzpolitik.org zugespielt wurde. mehr...
GMX und Web.de haben die Registrierung für den Behördendienst De-Mail gestartet. Seit dem heutigen Dienstag ist die Telekom auch dabei, die Deutsche Post will ihre De-Mail-Alternative in den nächsten Tagen vorstellen. Passend zu diesen Aktivitäten ist ein Referentenentwurf bekannt geworden, der interessante Details enthält. Auch wenn die Existenz dieses Entwurfes nicht von offiziellen Stellen bestätigt wurde, schafft der Text Klarheit. Die vielleicht wichtigste Aussage, die der Text nicht enthält, ist die Zustimmung der FDP zum De-Mail-Projekt, das sie in der Vergangenheit als Oppositionspartei kritisch befragte (PDF-Datei).
De-Mail soll als rechtsverbindlicher Service die Online-Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden verbessern. Den Dienst dürfen nur zertifizierte Unternehmen anbieten, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüft wurden. Sie müssen definierte Verschlüsselungs- und Speicherstandards einhalten und sind verpflichtet, die eindeutige Identifizierung der Inhaber von De-Mail-Konten nachzuweisen. Zur Vorregistrierung eines De-Mail-Accounts gehört daher, dass die interessierten Bürger mit einem Formular und dem Personalausweis oder Pass zu einer Behörde gehen. Diese muss die Identität bestätigen und das Formular zum De-Mail-Anbieter schicken.
Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen: Die Teilnahme an De-Mail ist freiwillig und kostenpflichtig. Bürger wie Behörden dürfen durch keine Verordnungen gezwungen werden, dem De-Mail-System beizutreten. Hat sich ein Bürger bei einem De-Mail-Provider registriert und einer Behörde mit Preisgabe seiner De-Mail-Adresse angezeigt, dass er die elektronische Kommunikation akzeptiert, so kann diese ihm Verordnungen und Bescheide per Mail zustellen. Wie bei der Papierpost gilt die Zustellfiktion des Verwaltungszustellungsgesetzes, dass ein Bescheid nach drei Tagen zugestellt ist, auch wenn der Bürger in dieser Zeit nicht in sein De-Mail-Postfach schaut oder im Ausland weilt. Anders als bei der Papierpost gilt diese Frist auch an Sonn- und Feiertagen, zu denen der vorliegende Referentenentwurf keine Aussagen macht.
Öffnet der Bürger sein De-Mail-Postfach, so ist der Provider verpflichtet, der absendenden Behörde eine Zustellbestätigung zu schicken, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben sein muss. "Zum Nachweis der Zustellung dient die elektronische Versandbestätigung oder ein Vermerk der absendenden Behörde in den Akten, zu welchem Zeitpunkt und an welchen Zugang das Dokument gesendet wurde. Der Empfänger ist über den Eintritt der Zustellungsfiktion nach Satz 1 zu benachrichtigen."
Will der Bürger nachweisen, dass ein Bescheid nicht sein Postfach erreicht hat, reicht die Glaubhaftmachung einer nicht oder verspätet erfolgten Zustellung wie bei der Briefpost nicht mehr aus, weil ein "Vollbeweis" erforderlich ist. Im Kommentar des Referentenentwurfes heißt es: "Damit übernimmt der Empfänger in Fällen, in denen das Verwaltungsverfahren auf sein Verlangen in elektronischer Form abgewickelt werden muss, die Beweislast für den Nichtzugang oder verspäteten Zugang des elektronischen Dokuments. Auf diese Weise wird der missbräuchlichen Widerlegung der Zustellungsfiktion, z. B. um eine Genehmigungsfiktion eintreten zu lassen, entgegengewirkt."
Auch bei ausgehenden De-Mail-Nachrichten an die Behörde muss der Bürger die volle Beweislast übernehmen, dass die Nachricht abgeschickt wurde. Hierzu kann er bei seinem De-Mail-Provider gegen eine Zusatzgebühr eine digital signierte Versandbestätigung anfordern.
Wie im Falle der Behörden und Bürger ist De-Mail für Unternehmen freiwillig. Bieten sie jedoch diese Form der rechtverbindlichen Kommunikation an, so gilt ein Gegenseitigkeitsprinzip, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert wird: "Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke der Ausübung seiner vertraglichen Beziehung mit einem Kunden des De-Mail-Dienstes im Sinne des De-Mail-Gesetzes und versendet an diesen De-Mail-Nachrichten, so ist er verpflichtet, über die De-Mail-Dienste versandte De-Mail-Nachrichten des Kunden an ihn zu empfangen, soweit der Kunde dies verlangt. Insbesondere darf er De-Mail-Nachrichten seines Kunden nicht mit der Begründung ablehnen, dass der Kunde stattdessen seine Angebote im Internet wie Herunterladen von Formularen nutzen kann."
Schließlich enthält der Referentenentwurf eine Passage, dass die technischen Geräte, mit denen ein De-Mail-Provider seinen Dienst anbietet, ausschließlich im Gebiet der EU-Mitgliedsstaaten stehen dürfen. Mail-Dienste anderer EU-Staaten müssen dem De-Mail-System gleichgestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Sicherheitsanforderungen und die Prüfung der Diensteanbieter in den anderen Ländern gleichwertig zu den deutschen Anforderungen sind, die das BSI und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit überwachen. (Detlef Borchers) / (jk)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ Rechtssichere-Buerger-E-Post-De-Mail-Bes onderheiten-und-Fallstricke-1037231.html
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| Crysis 2: Collector's Edition erste Infos |
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Crysis 2: Collector's Edition erste Infos
Heutzutage ist der Release eines Spiels, ohne eine Collectors Edition, nicht mehr vorstellbar. Nun wurden die ersten Informationen zu der Sammler-Edition für Crysis 2 bekanntgegeben.
In der Regel kosten die Collectors Editionen von Spielen gute 10-30 Euro mehr als die Normale Verkaufsversion. Das wird bei der Version von Crysis 2 leider nicht der Fall sein, sondern es wird schlimmer kommen. Verlangt wird der dreifache Kaufpreis und die Fans müssen tief in die Tasche greifen.
Neben dem Spiel bietet die Collectors Edition von Crysis 2 einen Nanosuit-Rucksack und eine Statue eines Spiel-Charakters. Um welche Figur es sich dabei handelt ist unklar, doch man lässt vermuten dass es sich um den Hauptcharakter handeln wird.
Die einzigartige Sammler-Edition von Crysis 2 soll laut ersten Angaben 150 Euro kosten, während die normale Verkaufsversion ab 46,95 Euro erhältlich sein wird.
Quelle: videogameszone.de
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| Deutsche Kinocharts |
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Deutsche Kinocharts
Shrek verteidigt Platz eins gegen Predators
Selbst Aliens und menschliche Elite-Kämpfer schafften es nicht gegen den Tollkühnen Held.
Wohl nicht zuletzt dank seiner vielen Schichten konnte sich das weichherzige Trickfilm-Ungetüm Shrek am Wochenende mit seinem vierten Film 'Für immer Shrek' an der Spitze der deutschen Kinocharts halten. Dagegen hatten selbst die Elite-Kämpfer aus Robert Rodriguez' 'Predators' keine Chance, die als Kino-Neueinsteiger auf unerklärliche Weise auf einem fremden Planeten landen dort und für die Namensgeber als Beute herhalten.
Auf dem dritten Platz der deutschen Kinocharts konnte sich wacker der zweite Kino-Ableger zum 'Iron Man'-Franchise mit Hauptdarsteller Robert Downey Jr. behaupten. Gleich dahinter tummeln sich die Schwestern 'Hanni und Nanni', was wiederum zur Folge hat, dass Jake Gyllenhaal als 'Prince of Persia' auf die fünfte Stufe hüpfen musste.
Wie immer wurden die Kinocharts am vergangenen Wochenende (08. bis 10. Juli) in 321 Sälen der Cinemaxx-Gruppe mit etwa 86.000 Plätzen ermittelt.
http://www.looki.de/deutsche_kinocharts _shrek_verteidigt_platz_eins_gegen_preda tors_n82781.html
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| Infinity Ward vs. Activision |
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Infinity Ward vs. Activision
Kläger werfen Polizeistaat-Atmosphäre vor
Die Klagen liegen noch auf dem Tisch, obwohl nach außen hin alles geglättet scheint.
Die knapp 40 ehemals bzw. weiterhin beim Entwickler Infinity Ward angestellten Mitarbeiter, die seit März gegen den Mutterkonzern Activision klagen, haben den Streitwert von 625 Millionen US-Dollar auf 216 Millionen gesenkt. Dafür präsentiert die Kotaku vorliegende Klageschrift neue, vermeintliche Details über den Umgang von Activision mit dem Studio.
Die Kläger werfen dem Publisher beispielsweise vor, 60 Prozent der Bonuszahlungen, welche ihnen für 'Call of Duty: Modern Warfare 2' zugesagt worden waren, zurückgehalten zu haben. Damit sollte erzwungen werden, dass 'Modern Warfare 3' im November 2010 rechtzeitig fertiggestellt wird, heißt es in der Klageschrift. Erst dann sollten die 54 Mio. USD ausgezahlt werden. Dazu habe Activision außerdem Türsteher eingestellt und geheime "Verhöre" durchgeführt, so dass gar eine "Polizeistaat-Atmosphäre" entstanden sein soll.
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Am 5. August wird ein Richter entscheiden, ob dieser Streitfall mit dem der Studiogründer West und Zampella verbunden zusammengelegt wird. Der Auftakt zum Prozess wurde auf den 23. Mai 2011 gelegt.
Hintergrund
Anfang März waren erste Meldungen aufgetaucht, die eine mögliche Entlassung der beiden IW-Mitgründer Jason West und Vince Zampella durch den Publisher Activision beinhalteten. Außerdem betonten mehrere Studio-Mitarbeiter, es herrsche eine “angespannte“ und “verwirrte“ Stimmung, was durchaus zu den oben genannten Details passen würde. Indes hatte Activision rechtliche Schritte eingeleitet und die US-Börsenaufsichtsbehörde aufgrund eines „Vertragsbruches und Insubordination von zwei hochrangigen Angestellten bei Infinity Ward“ eingeschaltet und Jason West und Vince Zampella entlassen. Kurz darauf machten Gerüchte über fehlende Honorarzahlungen und Activisions vermeintliche Übernahme des Franchises die Runde – obwohl IW ebenfalls Rechte daran besitzt.
Wenige Stunden später verkündete Activision offiziell per Pressemitteilung, wie es mit der 'Call of Duty'-Reihe weitergehen soll und das man eigens dafür eine neue Geschäftseinheit gebildet hätte, die den Erfolg und die Verbreitung der Marke ausweiten solle. Seitdem erschienen weitere Gerüchte, die zum Teil kongruent mit der laufenden Klage seitens West und Zampella sind.
Wenige Tage nach den Entlassungen der Studiogründer wurde bekannt, dass die ersten Infnity Ward-Mitarbeiter bei ihrem Arbeitgeber die Kündigung eingereicht hatten. Es folgten weitere Asusstiege, so dass Insider von einer nicht unerheblichen Destabilisierung des Entwickler-Stabs sprachen.
Mitte Mai verkündeten West und Zampella schließlich die Eröffnung eines neuen Stduios namens Respawn Entertainment, das in Bezug auf die Publishing- und Distributions-Rechte auf EA Partners zurückgreift. Seitdem wurden diverse Abgänger von Infinity Ward bei Respawn aufgenommen.
http://www.looki.de/infinity_ward_vs_ac tivision_klger_werfen_polizeistaat_atmos phre_vor_n82783.html
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| Neue Welle falscher Abmahnungen per E-Mail |
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Neue Welle falscher Abmahnungen per E-Mail
Recht, Politik & EUDer Versand angeblicher Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet via E-Mail scheint sich zu einer neuen Lieblingsmasche von Betrügern zu entwickeln.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnte heute vor einer weiteren Welle dieser Art. "Betroffene sollten keinesfalls die geforderten 100 Euro zahlen und das Vorgehen bei der Polizei anzeigen", betonte Wolfgang Baumgarten, ein Jurist der Verbraucherzentrale.
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Nach Angaben der Organisation bekommen Verbraucher derzeit vermehrt vorgebliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen per E-Mail zugesandt, mit denen die Angeschriebenen zu Zahlungen aufgefordert werden.
Als Absender der Mails wird eine Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe genannt. Sie will in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten dokumentierte Downloads von pornografischem Material und Musikstücken gefunden haben. Angeblich um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, sollen die Adressaten 100 Euro per Paysafecard an eine angegebene E-Mail-Adresse senden.
Aus dem Inhalt der Mail geht jedoch hervor, dass dieses Schreiben nicht von einer Anwaltskanzlei kommen kann, so Baumgarten, denn der bei einer korrekten Abmahnung geltend gemachte Anspruch auf Unterlassung fehle völlig. Da das Vorgehen der Betrüger wohl auch Straftatbestände erfülle, rät der Verbraucherschützer zur Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
http://winfuture.de/news,56672.html
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| De-Mail-Adressen lassen sich jetzt vorregistrieren |
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De-Mail-Adressen lassen sich jetzt vorregistrieren
Internet & WebdiensteGMX und Web.de sind die ersten Anbieter, die eine kostenlose Vorab-Registrierung für die neue De-Mail ermöglichen. Ab sofort können alle Internet-Nutzer dort ihre eigenen Namen für eine spätere Freischaltung von De-Mail unverbindlich und kostenlos reservieren.
Gleichzeitig bieten GMX und Web.de erstmals auch sogenannte Hybridmail-Lösungen, mit denen sich vom E-Mail-Postfach aus Brief-Dokumente an Empfänger ohne Mailanschluss postalisch zustellen lassen. Ein Service, der inklusive Druck, Kuvert, Porto und Zustellung ab 54 Cent erhältlich ist.
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Mit De-Mail soll ab Ende dieses Jahres die digitale Kommunikation rechtssicher und die entsprechende gesetzliche Grundlage bis dahin verabschiedet werden. Nach Inkrafttreten des Gesetzes können Behörden, Unternehmen und Privatpersonen elektronische Dokumente auf sicherem Weg rechtsverbindlich miteinander austauschen. Teilnehmer erhalten dazu eine eindeutige De-Mail-Adresse. Die Verwaltung dieses Postfaches erfolgt bei GMX und Web.de innerhalb der bekannten Mail-Umgebung.
Die Vorab-Registrierung erfolgt innerhalb des eigenen Postfaches. Im nächsten Schritt müssen sich die Teilnehmer des De-Mail-Verfahrens vor Freischaltung von De-Mail noch authentifizieren. Diese Identitätsfeststellung erfolgt bei Web.de und GMX auf dem Postweg über einen Dienstleister.
http://winfuture.de/news,56651.html
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| eBay-Nutzer bot auf eigene Auktionen - Geldstrafe |
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eBay-Nutzer bot auf eigene Auktionen - Geldstrafe
Recht, Politik & EUIn Großbritannien gibt es nun einen ersten Fall, in dem ein eBay-Nutzer mit einem Zweitkonto auf seine eigenen Auktionen geboten hat, um den Preis in die Höhe zu treiben. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt.
Zudem muss der geständige Paul Barrett zusätzlich 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der 39-Jährige hatte zugegeben, bei eBay diverse Lockvogelangebote eingestellt zu haben, unter anderem Fahrzeuge, Handys und eine Digitalkamera. Ein zweites Benutzerkonto nutzte er dann, um den Preis künstlich in die Höhe zu treiben.
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Sein Betrug flog auf, da er für beide Benutzerkonten die gleichen Kontaktdaten verwendete. Außerdem wurden die Gebote von der gleichen IP-Adresse abgegeben, von der das Angebot eingestellt wurde. Die Verbraucherschutzbehörde Trading Standards hatte nach einer Beschwerde Ermittlungen gegen Barrett eingeleitet.
Die Betreiber der Auktionsplattform sind mit dem Urteil zufrieden. Es zeigt, wie ernst das künstliche Anheben von Preisen genommen wird, sagte eine Sprecherin gegenüber 'The Register'. "Dieses Vorgehen ist nicht nur auf eBay verboten, weil es der Integrität und der Fairness unserer Handelsplattform schadet, es ist auch illegal."
http://winfuture.de/news,56635.html
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